Zollbestimmungen

Einfuhrbestimmungen beachten

Wenn Sie planen, in ein anderes Land zu verreisen, dann sollten Sie sich vor Abreise mit den Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren vertraut machen. Bedenken Sie hierbei, dass alle beweglichen Gegenstände als Waren gelten, im Zweifelsfall also auch ihre Kleidung. Zollbestimmungen unterscheiden sich vor allem dadurch, ob Sie ein Bürger der europäischen Union sind oder nicht und ob Sie in ein Mitgliedsland der Europäischen Union verreisen wollen oder ob Sie Ihre Reise in ein so genanntes Drittland, das nicht zum Zollgebiet der EU gehört, führt.

Zollbestimmungen

Teure Souvenirs

Gerade bei der Ein- und Ausfuhr von Genussmitteln wie alkoholhaltigen Getränken und Tabakwaren kann es durch die Zollbestimmungen zu Einschränkungen kommen. So dürfen Sie meist nicht beliebige Mengen dieser Waren mit sich führen. Doch Zollbestimmungen können auch andere Lebensmittel und bestimmte Tier- und Pflanzenarten betreffen. Informieren Sie sich deshalb bei Ihrem Reisevermittler vor dem Reiseantritt über die Zollbestimmungen. Ansonsten kann ein Souvenir oder ein kleines Geschenk für die daheim gebliebenen Freunde und Verwandten durch die Zollbestimmungen schnell sehr teuer werden. Oftmals dürfen Sie Gegenstände, die Sie am Urlaubsort ohne Bedenken gekauft haben, nicht in Ihr Heimatland einführen und müssen es am Zoll abgeben. Zum umsonst bezahlten Einkaufspreis kommen dann auf Grund der Zollbestimmungen oftmals noch empfindliche Strafen, wenn Sie zum Beispiel etwas gekauft haben, was dem Artenschutzabkommen unterliegt. Dazu können übrigens auch einige Muschel- oder Kakteenarten gehören. Des Weiteren gelten in Deutschland gewisse Zollbestimmungen für Antiquitäten, die älter sind als 100 Jahre sowie für antike Waffen. Diese müssen zusätzlich versteuert werden. Um Ärger am Flughafen zu vermeiden, machen Sie sich schlau über die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes. Schnell wird sonst bei der Abreise die Urlaubsfreude getrübt. Gewerbliche Waren sind allerdings von diesen Regelungen ausgenommen. Geschäftsreisende können sich daher bei Ihrem Finanzamt oder dem Zoll über die Zollbestimmungen zum gewerblichen Warenverkehr informieren.