Stornogebuehren
Wann und warum Stornogebühren?
Es gibt Zahlungen, die sind nur mit Ärger verbunden, wenn man sie zu leisten hat, ohne wirklichen Gegenwert. Zu diesen unbefriedigenden Kosten gehören definitiv Stornogebühren. Stornogebühren entstehen dann, wenn man eine Reise nicht antreten kann und eine einfache Umbuchung nicht oder nicht mehr möglich ist. Stornogebühren sind meist gestaffelt nach dem Zeitpunkt, an dem man absagt. Oft gibt es einen Zeitpunkt, bis zu dem nur die Bearbeitungsgebühren der Urlaubsreise berechnet werden. Ab einigen Wochen vorher, steigen die Stornogebühren sowohl bei den Fluggesellschaften, als auch den Veranstaltern der Reise steil nach oben. Einige Tage vorher ist es dann meist der komplette Reisepreis.
Was ist zulässig?
Die Höhe der Stornogebühren ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den AGBs des Reiseveranstalters aufgeführt. Das Landgericht Hamburg hat in einem Streitfall vor Gericht entschieden, dass Pauschalgebühren von Veranstaltern zulässig sind, so lange der Stornierende nicht nachweisen kann, dass durch seinen Storno keine finanziellen Einbußen entstanden sind. Was sich äußerst schwierig gestalten sollte. Besonders unangenehm sind Stornogebühren auch dann, wenn sie nicht selbst verschuldet sind. Wenn Sie z.B. über einen Veranstalter am Urlaubsort eine Abenteuerreise buchen, eine Gruppenreise in die Tiefen des Regenwaldes oder durch den Himalaya, und diese wegen Mangel an Teilnehmern abgesagt wird, bleiben Sie dann auf dem Flugpreis sitzen, wenn Sie den Flug unabhängig und eigenständig gebucht haben.
Deshalb vorsorgen!
Vermeiden kann man Stornogebühren in vielen Fällen durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Diese wird in Reisebüros und bei der Buchung über das Internet für einen gewissen Aufpreis eigentlich immer angeboten. Lesen Sie sich gut durch in welchen Fällen die Versicherung die Stornogebühren zahlt und in welchem Umfang. Bei teuren Fernreisen, Städtereisen oder dem luxuriösen Wellnessurlaub sollten Sie diese geringen Zusatzkosten nicht scheuen. Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC zahlt die Stornogebühr beispielsweise bei Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit, eben bei allen nicht selbst verschuldeten Ereignissen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter und entscheiden Sie selbst, wie viel Sicherheit Sie möchten und brauchen.
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