2G-Regel in Bayern: Das sind die neuen Corona Maßnahmen

Dienstag, 16. November 2021 | Kategorie: Allgemein

Wegen steigender Infektionszahlen weitet das Bundesland Bayern die 2G-Regelung aus. Diese soll in mehreren Bereichen gelten. Auch für Weihnachtsmärkte in Bayern könnte es bestimmte Regeln geben.

Bayern München

Die 2G-Corona-Regel gilt auch in Hotels in Bayern.

2G-Regelung in Hotels und Gastronomie

In Bayern werden die Corona Regeln nun noch einmal strenger. Der Ministerpräsident des Bundeslandes, Markus Söder, setzt auf weitere Einschränkungen in dem Gesundheitskonzept. Diese sollen als Maßnahmen gegen steigende Infektionszahlen gelten.

Seit dem 16. November muss in Bayern bei einem Gastronomiebesuch oder Hotelaufenthalt die 2G-Regel beachtet werden. Wer ein Restaurant besuchen will muss somit einen Nachweis über eine vollständige Covid-19 Impfung oder eine Genesung vorlegen.

Zusätzlich gilt in Bereichen mit 2G-Regelung eine FFP2-Maskenpflicht. Im Einzelhandel oder im öffentlichen Nahverkehr in Bayern muss jedoch weiterhin kein Corona Nachweis erbracht werden. Bei Gottesdiensten gelten derzeit Kapazitätsbeschränkungen.

Corona: Weihnachtsmärkte in Bayern

Die neuen Maßnahmen könnten auch den Reisen nach Bayern beeinflussen. Besonders die Weihnachtsmärkte in Nürnberg oder München sind sehr beliebt. Die aktuelle 2G-Regel in Bayern gilt für Weihnachtsmärkte noch nicht, Söder sprach aber mögliche Konzepte an.

Laut Bayerns Ministerpräsidenten sollen die Märkte nicht abgesagt werden. Sie könnten mit einer Covid-19 Maskenpflicht stattfinden, zudem sind abgetrennte Bereiche für die Gastronomie und den Alkoholausschank denkbar, in denen dann ebenfalls die 2G-Regelung gilt und Besucher einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen müssen. Wie die Corona Regeln auf den bayrischen Weihnachtsmärkten lauten werden, bleibt demnach noch abzuwarten.