Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten: Lässt sich nachträglich Einspruch einlegen?
Dienstag, 7. Dezember 2021 | Kategorie: Allgemein
Werden Urlaubsrückkehrer zu Hause von einem Bußgeldbescheid begrüßt, ist der Frust groß. Der Einspruch ist ein legitimes Mittel, um sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu wehren. Doch was tun, wenn die gesetzlich festgelegte Frist aufgrund der Abwesenheit abgelaufen ist? Fakten und praktische Tipps hier zum Nachlesen.
Kurze Frist für Einspruch ist gesetzlich geregelt
Begehen Straßenverkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit, folgt darauf häufig ein Bußgeldverfahren inklusive Geldbuße und teilweise ein Eintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg. Allerdings sind längst nicht alle Bußgeldbescheide fehlerfrei und rechtens, wodurch sie angefochten werden können. Möglich ist dies jedoch nur, wenn der Einspruch fristgerecht erfolgt. Nachdem ein Bußgeldbescheid erfolgreich zugestellt wurde und die vom Gesetzgeber festgelegte Frist verstrichen ist, ohne dass Betroffene einen Einspruch eingereicht haben, ist der Bescheid rechtskräftig und die Geldbuße muss bezahlt werden.
Die Frist für einen Einspruch beträgt laut Ordnungswidrigkeitengesetz zwei Wochen und beginnt ab Zustellung des Dokuments. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn der Zusteller den Brief persönlich übergeben oder in den Briefkasten eingeworfen hat. Diese Zustellung wird den Behörden gemeldet.
Auch Urlauber haben ein Recht auf Einspruch
Urlauber müssen aber dennoch keine Sorge haben, dass sie wegen einer Reise keine Chance auf einen ordnungsgemäßen Einspruch haben:
- Erhalten Fahrzeughalter während ihrer Urlaubsreise einen Bußgeldbescheid, lässt sich nach der Rückkehr innerhalb einer Woche die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen.
- Schließlich wurde die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt.
- Allerdings sind entsprechende Nachweise nötig, um die Abwesenheit zu belegen. Hierzu können zum Beispiel Reisebestätigungen, Rechnungen von Hotels oder Flugtickets dienen.
Wurde der Einspruch bei der zuständigen Behörde vorgebracht, wird das Bußgeldverfahren von der Bußgeldstelle erneut geprüft. Abhängig von der Faktenlage kommt es zu einer Änderung oder Aufhebung des Bußgeldbescheids. Es kann jedoch auch passieren, dass auf den Einspruch eine Ablehnung folgt und ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Das wird im Zweifelsfall teuer, weshalb die Sachlage sorgfältig geprüft werden sollte.
Ob sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in Ihrem Fall lohnt, erfahren Sie unter Bussgeldcheck.Bild.de.
Bevor ein Fall vor Gericht landet, haben Betroffene die Möglichkeiten, ihren Einspruch zurückzuziehen. Der ursprüngliche Bußgeldbescheid wird dann rechtskräftig und Betroffene müssen ihre Geldbuße leisten sowie die Gebühren für das Verfahren (mindestens 25 Euro) übernehmen.
Form des Einspruchs beachten: schriftlich oder persönlich!
Neben der Frist und dem Verfahrensablauf hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Form ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufweisen muss. Laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gilt: „schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde“. Der Einspruch kann demnach schriftlich per Post oder Fax übermittelt werden sowie mündlich gegenüber Beamten in der zuständigen Behörde. Sollte im Bußgeldbescheid eine Adresse für den Einspruch per E-Mail aufgeführt sein, ist auch diese Variante möglich – ansonsten jedoch nicht.
Wichtige Inhalte des Einspruchschreibens sind:
- Anschrift der Bußgeldstelle
- Datum
- Aktenzeichen
- Name und Anschrift des Absenders
- Unterschrift
Sowohl der Empfänger als auch das Aktenzeichen sind dem Bußgeldbescheid zu entnehmen. Das Schreiben darf formlos verfasst werden – ein einziger Satz genügt, um den Einspruch zu erklären. Im Internet stehen kostenlose Musterschreiben zum Herunterladen bereit. Trotz dieser Arbeitserleichterung sollte die Vollständigkeit sämtlicher Daten vor dem Versenden kontrolliert werden. Nicht alle Musterdokumente sind korrekt beziehungsweise auf dem aktuellen Stand.
Unterstützung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht ratsam
Abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit und den damit verbundenen Bußgeldern beziehungsweise Punkten in Flensburg, ist die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt empfehlenswert. Womöglich wird die vollständige Akteneinsicht nötig, um den Fall zu beurteilen und ein Bußgeldverfahren erfolgreich abzuwehren. Geht der Fall vor Gericht, ist die Erzielung eines Freispruchs beziehungsweise einer Einstellung des Verfahrens oft unmittelbar von anwaltlichem Know-how und Erfahrung abhängig. Gehen Betroffene in eine Verhandlung ohne professionellen Rat, riskieren sie höhere Strafen und erhebliche Kosten.