Dänemark Urlaub ohne Corona-Beschränkungen?
Sonntag, 19. September 2021 | Kategorie: Allgemein, Ferienhaus & Ferienwohung
Zum 10. September 2021 hat sich Dänemark von sämtlichen Corona-Beschränkungen verabschiedet. Abstandsregeln, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen gibt es in dem Land nun nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass ein „Urlaub von Corona“ in Dänemark auch für deutsche Touristen möglich ist?
Unbeschwerter Urlaub ohne Corona-Regeln in Dänemark?
An Dänemarks Sandstränden, in Restaurants und Hotels gibt es weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln. Auch die 3G-Regeln kommen in dem Nachbarland Deutschlands nicht mehr zur Anwendung. Schließlich hat sich die dänische Regierung dazu entschlossen, die Corona-Regelungen schrittweise zu lockern und zum 10. September ganz aufzuheben.
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Das bedeutet: Auch Urlauber, die Dänemark besuchen, sind von den hierzulande nach wie vor geltenden Abstandsregeln und Maskenpflichten befreit. Allerdings müssen deutsche Urlauber insbesondere bei ihrer Einreise nach Dänemark dennoch einiges beachten.
Diese Regeln sieht Dänemark für Einreisende aus Deutschland vor
Aus deutscher Sicht gilt Dänemark derzeit nicht als Hochrisikogebiet. Die Rückreise aus Dänemark nach Deutschland ist daher unkompliziert und ohne Quarantänepflicht möglich. Umgekehrt rät auch die dänische Regierung nicht schlechthin von Reisen nach Deutschland ab. Allerdings wird Deutschland aufgrund der hiesigen Infektionslage auf der dänischen „Warnskala“ – Grün, Gelb, Orange oder Rot – als „gelb“ eingestuft. Reisende aus Deutschland müssen bei ihrer Einreise nach Dänemark daher Folgendes beachten:
- Wer aus Deutschland nach Dänemark einreisen möchte, muss eine vollständige Impfung oder eine bereits überstandene Corona-Infektion nachweisen. Alternativ dazu kann ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Corona-Antigentests werden ebenfalls akzeptiert, dürfen aber nicht älter als 48 Stunden sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren.
- Dänemark-Urlauber, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen zweiten negativen Corona-Test vorlegen. Von dieser Verpflichtung befreit sind lediglich Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins.