Das sind die aktuellen Einreise-Regeln für Reiserückkehrer
Vor Kurzem hat die Bundesregierung beschlossen, die Einreise-Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten zu verschärfen. Dabei wird nach drei Arten von internationalen Risikogebieten unterschieden. Damit Sie weiterhin den Überblick über die neuen Bestimmungen bewahren, hilft Ihnen dieser Artikel.
Quarantäne und Vorab-Anmeldung weiterhin verpflichtend
Leider ist das Reisen derzeit immer noch stark eingeschränkt. Ein Großteil der Länder auf der Welt gelten bereits als Risikogebiet. Somit ist die Ein- und Ausreise komplizierter als zuvor. Gewisse Regeln, wie etwa die Quarantänepflicht und die Corona-Testpflicht, gab es vorher bereits. Doch hinsichtlich der ansteigenden Fallzahlen wurden diese nun nochmals verstärkt. Mit der neuen Verordnung will die Bundesregierung erreichen, dass die Infektionsgefahr durch Einreisende aus Risikogebieten nicht weiter steigt.
Grundsätzlich gilt: Alle Einreisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland kommen, müssen einen negativen Corona-Test nachweisen. Allerdings wird hier nach der Art des Risikogebiets differenziert. Wer zum Beispiel aus einem Virusmutations-Gebiet nach Deutschland einreist, muss bereits vor seiner Rückkehr ein negatives Testergebnis liefern.
Menschen, die bereits gegen Covid-19 geimpft wurden, sind von diesen Regelungen nicht ausgenommen. Dies bedeutet auch, dass sich auch diese Personengruppe bei ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet in eine 10-tägige Quarantäne begeben muss. Die Selbstisolation kann entweder zu Hause oder in einem Hotel erfolgen. Mindestens 5 Tage nach der Einreise ist ein erneuter Corona-Test möglich. Ist dieser negativ, kann die Quarantänezeit verkürzt werden.
Allerdings handhaben es die Bundesländer Hessen und Sachsen-Anhalt derzeit noch anders. Hier müssen Reiserückkehrer, die bereits gegen das Virus geimpft sind oder sich vor einiger Zeit bereits damit infiziert hatten, nicht in Quarantäne.
Weiterhin gilt für alle Einreisenden aus einem internationalen Risikogebiet, egal welcher Art, die Pflicht, sich vor ihrer Einreise digital auf www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Die hier eingegebenen Daten werden unmittelbar an die Gesundheitsämter weitergeleitet.
Die neue Quarantäne-Verordnung der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet zwischen drei verschiedenen Risikogebieten, für die unterschiedliche Einreise-Regeln vorgesehen sind:
1) Einreisende aus Risikogebiet der RKI-Liste können Corona-Test nach Rückkehr machen
Alle ausländischen Regionen, in welchen mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen gezählt wurden, werden vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. Für Rückkehrer aus solchen Gebieten gilt, bis spätestens 48 Stunden nach ihrer Rückkehr in Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis vorzuweisen.
2) Einreise aus Hochrisikogebiet: Corona-Test noch vor Rückkehr nach Deutschland nötig
Die Bundesregierung stuft alle Regionen als Hochrisikogebiet ein, in denen mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Rückkehrer aus solchen Risikogebieten müssen noch vor ihrer Einreise nach Deutschland vorweisen, dass sie sich nicht mit dem Virus infiziert haben.
3) Testpflicht für Rückkehrer aus Virusmutations-Gebieten noch vor Einreise nach Deutschland
Eine besondere Gefahr der Virusausbreitung sieht die Bundesregierung bei Reiserückkehrern, die aus einem Virusmutations-Gebiet nach Deutschland einreisen. So gibt es bereits in Südafrika, Irland und Großbritannien zwei neue Corona-Mutationen, die wesentlich ansteckender sind als die ursprüngliche Virusform. Rückkehrer aus diesen Ländern müssen noch vor ihrer Ankunft in Deutschland vorweisen, dass sie negativ auf Covid-19 getestet wurden.
4) Pendler und Durchreisende von neuer Einreise-Verordnung ausgenommen
Wer als Berufs- oder Studienpendler, Politiker oder Diplomat aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückreist, unterliegt nicht allen Pflichten der Einreise-Verordnung. Ebenfalls gelten für Durchreisende, die sich beispielsweise nur für einen Umstieg in ein anderes Flugzeug temporär in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Sonderregeln.