Das sind die neuen Covid-19 Einreiseregeln in der Schweiz
Dienstag, 21. September 2021 | Kategorie: Allgemein
Wie andere Urlaubsziele aktualisiert unter anderem die Schweiz ihre Bestimmungen zur Einreise 2021 regelmäßig. Seit kurzem gelten für einen Besuch des Landes strengere Regeln.
Einreiseformular für die Schweiz verpflichtend für alle
Während Corona werden die Maßnahmen zur Einreise von zahlreichen Ländern immer wieder neu angepasst. Diesen Weg geht auch die Schweiz und hat nun neue Einreiseregeln eingeführt. Seit dem 20. September gelten bei einer Reise in die Schweiz schärfere Vorschriften.
Urlauber müssen unter anderem bei einer Zürich Städtereise jetzt ein Einreiseformular ausfüllen. Diese Pflicht zum Ausfüllen der Erklärung gilt unabhängig vom Herkunftsland, Impfstatus oder dem Transportmittel der Reisenden. Personen, die geimpft oder genesen sind, müssen das Formular ebenfalls ausfüllen. Die neue Maßnahme soll das Reisen im Herbst sicherer machen.
Darüber hinaus gibt es bei der Einreise in die Schweiz eine Corona Testpflicht. Einreisende, die über sechzehn Jahre alt sind, müssen einen negativen PCR-Test, der höchstens 72 Stunden alt ist, vorlegen, oder einen Antigentest, der höchstens 48 Stunden alt ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geimpfte und Genesene.
Nachweispflicht in der Gastronomie
Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis hat, muss zudem am vierten bis siebten Tag nach der Einreise einen zusätzlichen Test auf Covid-19 durchführen lassen. Die Kosten für den Test müssen Reisende selbst übernehmen. Das Corona Testergebnis müssen Einreisende an die zuständigen Behörden senden.
Zu den Corona Maßnahmen in der Schweiz zählen beispielsweise eine Nachweispflicht für gastronomische Betriebe. Bei einem Restaurantbesuch oder bei Besuchen von Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen sich Gäste dadurch an die 3G-Regelung halten.