Das Smartphone als Reisebegleiter: Roaminggebühren beim Telefonieren und Surfen im Ausland

Freitag, 5. Juli 2024 | Kategorie: Allgemein, International

Das Flugzeug landet, die Türen gehen auf und endlich im Urlaub angekommen weht einem die erste Meeresbrise, erfrischende Bergluft oder das Aroma fremder Städte um die Nase. Noch schnell zu Hause anrufen oder eine Nachricht schicken, um die Daheimgebliebenen über die sichere Landung zu informieren und los geht’s mit der Urlaubsstimmung.

Diese kippt allerdings schnell, wenn plötzlich hohe Roaminggebühren auf der Telefonrechnung auftauchen – eine Gefahr, der sich insbesondere Fernreisende bewusst sein sollten. Doch was ist Roaming überhaupt und wie teuer kann es werden?

Smartphone

Roaming – Unverzichtbar für Reisende?

Das englische Wort „Roamer“ bedeutet im Deutschen so viel wie Wanderer, Streuner oder Vagabund. Roaming meint im wörtlichen Sinne demnach das Herumwandern oder eben Reisen. Eine passende Umschreibung für die eigentliche Bedeutung, denn der Begriff steht umgangssprachlich für die Smartphone-Nutzung im Ausland. Mobilfunkanbieter ermöglichen es ihren Kunden via Roamingfunktion, in einem anderen Netzwerk als dem Heimnetzwerk:

  • Anrufe zu empfangen
  • selbst anzurufen
  • Daten zu versenden und zu erhalten
  • weitere Mobilfunkdienste zu nutzen

Roaming erlaubt es Reisenden, mit Familie, Freunden oder auch den Arbeitskollegen in Kontakt zu bleiben, auch wenn kein deutsches Mobilfunknetz zur Verfügung steht. Da es dadurch Nah- und Fernreisen erleichtert, wurde auch die Bezeichnung „Makromobility“ für den Dienst geprägt. Was zunächst nach einem Segen im Urlaub klingt, kann sich jedoch zum Fluch entwickeln, wenn hohe Roaminggebühren anfallen. Diese drohen insbesondere bei Reisen außerhalb der Europäischen Union, können in Form von Roaming-Aufschlägen aber auch innerhalb der EU auftreten.

Roaminggebühren im europäischen Ausland entfallen doch, oder?

Mehr als 54 Millionen Deutsche ließen es sich 2023 nicht nehmen, in den Urlaub zu fahren. Die meisten zog es dabei ins europäische Ausland, wobei Spanien und Italien die Spitzenplätze unter den Reiseländern belegten. Wer eine günstige Pauschalreise ergattert, möchte die anschließende Urlaubsfreude natürlich mit den Lieben zu Hause teilen. Ein Glück, dass seit dem 15. Juni 2017 Roaming-Gebühren im EU-Ausland größtenteils wegfallen. Schnappschüsse von der Almudena-Kathedrale in Madrid oder dem Colosseum in Rom können Urlauber mit Laufzeit- oder Prepaid-Tarif somit für die gleichen Mobilfunkkosten wie in Deutschland versenden. Auch das Telefonieren ist meist nicht teurer als daheim, obwohl es Ausnahmen gibt.

Kosten für das EU-Roaming können beispielsweise dann erhoben werden, wenn Mobilfunknutzer die von ihrem Anbieter festgelegte „Fair Use“-Grenze überschreiten. Wer mehr Daten verbraucht, als vertraglich festgehalten sind, muss mit Preisaufschlägen oder einer eingeschränkten Datennutzung rechnen. Zudem warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass auch bei den sogenannten „Billig-Tarifen“ zusätzliche Gebühren fürs Roaming anfallen können. Dienste, die Telefonate unwissentlich verteuern können, sind:

  • Mehrwertdienste wie die telefonische Umbuchung des Flugs (meist an den 0180-Nummern erkennbar)
  • Freephone-Dienste wie telefonische Nachfragen bei kostenlosen Servicenummern (auch als 0800-Nummern bekannt)
  • Premiumdienste wie telefonische Unterhaltung oder Informationsabfragen (Nummern, die mit 0900 beginnen)

Seit der Neufassung der Roaming-Regelung vom 1. Juli 2022 müssen Mobilfunkanbieter ihre Kunden im Rahmen der erweiterten Transparenzmaßnahmen über drohende Mehrkosten aufklären. Das geschieht vornehmlich in Form einer SMS direkt bei der Einreise ins Urlaubsland. Diese muss seit dem 1. Juni 2023 auch Hinweise zu alternativen Notruf-Diensten liefern, beispielsweise Links zu im Reiseland genutzten Notruf- oder Warn-Apps.

Wichtig: Mobilfunkanbieter können ihren Kunden das Roaming anbieten, müssen dies aber nicht tun. Bei nationalen Tarifen, die ausschließlich in Deutschland nutzbar sind, versagt die SIM-Karte im Ausland ihren Dienst. Damit entfällt beim Urlaub außerhalb der Bundesrepublik das Surfen im Internet, Telefonieren oder Verschicken von Nachrichten.

In welchen Ländern gilt das EU-Roaming und in welchen nicht?

Grundsätzlich gilt das EU-Roaming in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen. Obwohl Letztere nicht in der EU sind, handelt es sich um „Schengenländer“, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.

Wer im Islandurlaub einen Geysir fotografiert und das Bild an die Freunde zu Hause schickt, muss daher nicht mit Extrakosten rechnen. Aber Achtung: Anders kann es bei Geschäftsreisenden aussehen, die das Foto mit dem Business-Smartphone versenden. Oft gelten für Geschäftskunden andere Mobilfunktarife als für Privatkunden, sodass Roaming-Zusatzkosten nicht ausgeschlossen sind.

Auch Touristen, die nach Großbritannien reisen, sollten sich bei ihrem Mobilfunkanbieter über die Konditionen fürs Roaming informieren. Schließlich verließ das Vereinigte Königreich im Jahr 2020 die Europäische Union und im Jahr darauf endgültig den Geltungsbereich der EU-Verordnung. Roaming-Gebühren liegen für Großbritannien-Urlauber seither im Bereich des Möglichen, obwohl die Mehrzahl der Mobilfunkbetreiber bislang darauf verzichtet. Um böse Überraschungen auf der Telefonrechnung zu vermeiden, sollten Touristen jedoch vor der Abreise die Roaming-Regelung ihres Anbieters erfragen.

Tipp: Ein Check der Mobilfunk-Vertragsbedingungen lohnt sich auch vor Reisen nach San Marino oder Monaco. Wie Andorra und die Vatikanstadt liegen diese Kleinstaaten auf europäischem Gebiet, gehören aber nicht zur Europäischen Union. Viele Mobilfunkanbieter bieten dort dennoch das EU-Roaming an.

Roaming-Gebühren außerhalb der EU können teuer werden

78 Prozent aller Urlaubsreisen gingen 2023 in Länder außerhalb der EU. Besonders beliebt war dabei die Türkei mit einem Marktanteil von 8,2 Prozent. Zwar begannen bereits im Jahr 2005 EU-Beitrittsverhandlungen mit dem beliebten Reiseland, diese liegen jedoch seit 2018 auf Eis. Demnach müssen Türkei-Urlauber grundsätzlich mit Roaming-Gebühren rechnen, wenn sie mit dem Smartphone telefonieren, simsen oder online gehen. Ebenfalls können durch eingehende Anrufe zusätzliche Kosten entstehen, selbst wenn nicht abgenommen wird. Der Anrufer wird in diesem Fall zur Mailbox weitergeleitet, die während der Urlaubszeit außerhalb der EU nur gegen Gebühr abgehört werden kann.

Hinweis: Wer sich vor ungewollten Kosten beim Roaming schützen möchte, sollte vor der Einreise in ein Nicht-EU-Land die mobilen Daten sowie die Roaming-Dienste auf Smartphone oder Tablet ausschalten.

Umbuchung

Warum ist ein Kosten-Airbag beim Roaming sinnvoll?

Obwohl sich Roaming außerhalb der EU mit hohen Posten auf der Telefonrechnung bemerkbar machen kann, möchten einige Urlauber nicht auf diesen Service verzichten. Dabei geht es nicht nur darum, Urlaubsbilder online oder per WhatsApp zu teilen – die Telefonie nach Hause kann mitunter wichtig sein, um private oder berufliche Angelegenheiten auch in Abwesenheit zu managen. Für viele Eltern, die ohne den Nachwuchs in den Urlaub fahren, ist der stets mögliche Kontakt zu den Kindern und deren temporären Aufsichtspersonen die Voraussetzung, um sich überhaupt entspannen zu können.

Um insbesondere beim Roaming in außereuropäischen Ländern die Kosten im Auge zu behalten, sind Mobilfunkverträge mit einem sogenannten Kosten-Airbag zu empfehlen. Dieser ist bereits aus dem innereuropäischen Roaming bekannt und funktioniert nach einem einfachen Prinzip:

  • sind 80 Prozent der Kostengrenze von 50 Euro oder einer individuellen Obergrenze erreicht, erhält der Mobilfunkkunde von seinem Anbieter eine entsprechende Mitteilung als SMS
  • ist die Obergrenze von 100 Euro überschritten, wird das Roaming automatisch beendet
  • die Mobilfunknutzer erhalten eine Nachricht, die sie darüber informiert, wie sie die Datennutzung fortsetzen und welche Kosten dadurch entstehen

Das kostenpflichtige Roaming über die 100-Euro-Netto-Grenze hinaus wird nur fortgesetzt, wenn sich Verbraucher aktiv dazu entschließen und der Anbieter die Gebühren pro Nutzungseinheit transparent offenlegt. Die Airbag-Funktion ist seit Juli 2012 auch beim außereuropäischen Roaming möglich.

Aber: Sie kann nur dann angeboten werden, wenn der Netzbetreiber im Ausland das Nutzungsverhalten der Mobilfunknutzer in Echtzeit erfassen kann.

Was gibt es beim Roaming an Bord von Schiffen und Flugzeugen zu beachten?

Müssen für die Reise ins Urlaubsland Distanzen zwischen 500 und 1.000 Kilometern zurückgelegt werden, präferieren laut einer Umfrage des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE aus dem Jahr 2019:

  • 50 Prozent der Befragten das eigene Auto
  • 28 Prozent die Bahn und
  • 13 Prozent das Flugzeug

Zwar brachen die Fluggastzahlen in Deutschland 2020 ein, haben sich von 2021 auf 2022 jedoch wieder verdoppelt. Zum Zeitpunkt der letzten Erhebung saßen somit 155 Millionen Bundesbürger in einem Flieger – und nur wenige davon wussten vermutlich, dass die Nutzung des Bordnetzes Roaming-Gebühren verursachen kann. Der Grund: Die Roaming-Regeln innerhalb der EU gelten lediglich auf dem Festland.

Folglich drohen auch durch Telefonate oder das Versenden von Nachrichten an Bord eines Schiffes Roaming-Gebühren. Laut der Roaming-Verordnung aus dem Jahr 2022 haben Mobilfunkanbieter jedoch die Pflicht, ihre Kunden über die möglichen Kosten sowie Schritte, um diese zu vermeiden, zu informieren. Das kann mithilfe einer SMS funktionieren, die über die Verbindung mit einem Bordnetz aufklärt, anfallende Gebühren aufschlüsselt oder zu einer manuellen Netzwahl aufruft.

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