Die Kanarischen Inseln sind kein Risikogebiet mehr

Mittwoch, 25. August 2021 | Kategorie: Allgemein

Seit dem 22. August gelten die Kanaren nicht mehr als Hochrisikogebiet. Jedoch wurde Deutschland von Spanien zu einem Risikogebiet erklärt. Was Urlauber deshalb beachten müssen.

Garachio, Teneriffa

Die Kanaren gelten nicht mehr als Risikogebiet. Das ist vor allem für die Rückreise nach Deutschland wichtig. (Bild: Garachio auf Teneriffa)

Was Urlauber für den Kanaren-Urlaub beachten müssen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Auswärtige Amt haben am 22. August 2021 den Status des Hochrisikogebietes für die Kanarischen Inseln aufgehoben. Das ist an sich eine sehr erfreuliche Entwicklung. Aufgrund der Tatsache, dass die spanische Regierung ganz Deutschland zu einem Risikogebiet erklärt hat, gilt es beim Urlaub auf den Kanaren doch ein paar Punkte zu beachten.

3G-Regel gilt auch auf den Kanaren

Reisende, die aus Deutschland auf die Kanarischen Inseln wollen, müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Der Corona-Test darf höchstens 72 Stunden alt sein und muss von sämtlichen Personen erbracht werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Urlauber müssen vor Abflug ein Formular zu ihrem Gesundheitszustand entweder handschriftlich oder digital ausfüllen. Touristen, die ein Smartphone besitzen sind angehalten, die Corona-App „Radar Covid“ zu installieren. Diese App ermöglicht es sich mit den spanischen Gesundheitsbehörden zu vernetzen, um im Falle des Kontaktes mit einer „corona-positiven“ Person sofort die notwendigen Schritte einleiten zu können.

Auf den Kanaren angekommen müssen in den jeweiligen Unterkünften die Nachweise für „3G“ auch wieder vorgelegt werden. Momentan gelten keine nächtlichen Ausgangssperren mehr und die Maskenpflicht entfällt im Freien überall dort, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Am Strand gelten 2 Meter Sicherheitsabstand zwischen Parteien, die sich an einer Liege, einem Sonnenschirm, oder ähnlichem befinden.

Rückkehr nach Deutschland

Da Deutschlanf für die spanischen Behörden als Risikogebiet gilt, wirkt sich die Herabstufung der Kanaren vor allem auf die Rückkehr nach Deutschland aus. Wer nach dem Kanaren-Urlaub zurück nach Deutschland reist, muss keine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Lediglich die 3G-Regel gilt es bei der Einreise einzuhalten. Das Einhalten einer Quarantäne ist nicht erforderlich.