Einreise nach Deutschland: gelockerte Corona-Einreiseregeln ab 1. Juni
Montag, 30. Mai 2022 | Kategorie: Allgemein
Aufgrund der allgemein sinkenden Corona-Fallzahlen möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die für die Einreise nach Deutschland geltenden Regeln über die Sommermonate lockern. Welche Erleichterungen sich für Urlauber ergeben, zeigen wir hier.
Coronavirus-Einreiseverordnung verlängert – aber gelockert
Das Bundesgesundheitsministerium kündigte an, dass die Coronavirus-Einreiseverordnung (kurz: CoronaEinreiseV) weiter – also über den 31. Mai 2022 hinaus – verlängert werden soll. Prinzipiell muss die Verordnung daher weiterhin von allen Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, beachtet werden. Gleichzeitig erfährt die Verordnung aber entscheidende Lockerungen:
Ab Juni 2022 soll die bisher bei der Einreise nach Deutschland geltende 3G-Regelung über den Sommer ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass Personen, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland einreisen, nicht mehr nachweisen müssen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.
Lediglich Personen, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen, müssen unabhängig von der CoronaEinreiseV die auf den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union beruhenden Beschränkungen beachten. Das bedeutet: Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern ist weiterhin prinzipiell eine Impfung gegen das Coronavirus nachzuweisen.
Beschränkungen gelten weiterhin für Einreisende aus Virusvariantengebieten
Für Personen, die aus Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen, gelten trotz der insgesamt gelockerten Einreiseregelungen weiterhin besondere Beschränkungen. Das bedeutet insbesondere, dass Personen, die aus Gebieten einreisen, in denen in Deutschland noch nicht vorkommende, gefährliche Varianten des Coronavirus grassieren, ihre Einreise digital anmelden müssen. Außerdem müssen sie sich nach ihrer Einreise nach Deutschland in Quarantäne begeben.
Die Beschränkungen rund um Virusvariantengebiete sind aktuell für Urlauber allerdings wenig relevant. Schließlich gilt derzeit kein Land der Welt als Virusvariantengebiet. Sollte sich das jedoch zukünftig ändern, müssen die Regelungen zur Anmelde- und Absonderungspflichten auch von denjenigen, die nach einem Urlaub in einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehren, beachtet werden.