EU-Kommission will Pauschalreiserecht überarbeiten

Mittwoch, 10. Juli 2013 | Kategorie: International

Nach dem Willen der EU-Kommission soll das für die Reisebranche wichtigste EU-Gesetz, die EU-Pauschalreiserichtlinie, überarbeitet werden. Die Pauschalreiserichtlinie regelt alle wesentlichen Vorgänge im Pauschalreisemarkt, dem wichtigsten Teilbereich der europäischen Tourismusbrnache.

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EU-Kommission überarbeitet Pauschalreiserichtlinie

Dazu hat die Kommission am Dienstag durch die EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding ihren Vorschlag präsentiert. Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) sind Kunden in Deutschland bereits heute bei der Buchung einer Pauschalreise hervorragend abgesichert, höchstens bei einigen Online-Buchungsvorgängen besteht noch Änderungsbedarf. DRV-Präsident Jürgen Büchy erläuterte dazu gegenüber den Medien, dass der Vorschlag der EU-Kommission eine gute Grundlage für das nun beginnende Gesetzgebungsverfahren sei.

Die Aufnahme von Online-Buchungen in die Pauschalreiserichtlinie, bei denen Kunden Schritt für Schritt durch den gesamten Buchungsprozess geführt werden, sollte für mehr Wettbewerbsgleichheit innerhalb der Reisebranche und verbesserten Verbraucherschutz dienen.

Deutscher Reiseverband sieht einige Teile des Gesetzesentwurfs kritisch

Im Entwurf für die neue EU-Pauschreiserichtlinie seien allerdings auch eher kritische Neuregelungen enthalten. So sollen Reiseveranstalter auch in Fällen von höherer Gewalt Entschädigungen an die Kunden zahlen. Die Veranstalter trifft in solchen Fällen keine Schuld, der DRV hält diese Neuregelung für nicht gerechtfertigt. Das allgemeine Lebensrisiko der Kunden würde auf diese Weise den Veranstaltern übertragen. Dies wiederum dürfte zu höheren Kosten führen, welche sich in höheren Preisen für Pauschalreisen äußern würden.

Auch die zusätzlichen Informationspflichten und Einschränkungen bei der Flexibilität des Reiseveranstalters durch Vorgaben hinsichtlich der Bekanntmachung von Preiserhöhungen nach erfolgter Reisebuchung oder verlängerte Fristen zur Absage von Gruppenreisen bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl seien kritisch zu betrachten. Der DRV kündigte daher an, das Gesetzgebungsverfahren aktiv zu begleiten, um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren. Deutschland stellte innerhalb der EU den größten Outgoing-Markt dar, daher würde die Neufassung der Pauschalreiserichtlinie den deutschen Reisemarkt weit stärker betreffen als die anderen Märkte.