Kostenfreie Stornierung wegen Maskenpflicht am Urlaubsort?
Donnerstag, 10. Juni 2021 | Kategorie: Allgemein, Familie & Kinder
Auf die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen in der Corona-Pandemie haben die Reiseveranstalter längst reagiert. Aber gehört dazu auch eine kostenfreie Stornierung bei Maskenpflicht?
Mann klagte vor Gericht wegen Maskenpflicht
Die Corona-Pandemie legte weltweit weite Teile der Tourismus- und Reisebranche lahm. Als das Reisen im vergangenen Sommer wieder möglich wurde, reagierten viele Reiseunternehmen mit besonderes flexiblen Angeboten, die auch aktuell meist noch gelten. Problemlos konnte und kann ohne Aufpreis umgebucht oder storniert werden.
In der Vergangenheit konnten Reisen deshalb auch weitestgehend problemlos storniert werden, wenn ein Land zum Risikogebiet erklärt und somit eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Aber wie sieht es mit verschiedenen Bestimmungen aus? Etwa, wenn eine Einschränkung beschlossen wird, die zum Buchungstermin noch nicht Bestand hatte?
Ein interessanter Fall wurde dahingehend nun vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt.
Maskenpflicht sorgt für kostenfreie Storno
Ein Familienvater hatte im Juni 2020 eine Mallorca-Reise storniert. Grund für die Stornierung war für ihn die Einführung einer allgemeinen Maskenpflicht auf der gesamten Insel. Er pochte auf eine kostenfreie Stornierung, da die Buchung erfolgt war, bevor die Maskenpflicht eingeführt worden war. Der Fall ging vor Gericht.
Dort bekam der Familienvater nun Recht. Wie das Gericht anführte, sei man zum kostenfreien Reiserücktritt berechtigt, wenn abzusehen sei, dass am Urlaubsort vor Ort eine Maskenpflicht herrsche und das in geschlossenen Räumen und in der Öffentlichkeit. Vor allem sollte eine kostenfreie Stornierung dann gewährt werden, wenn am Urlaubsort Temperaturen von 30 Grad Celsius herrschen und es sich um einen Strandurlaub handle.
Dieses Urteil ist interessant, ob es als wegweisend zu bezeichnen ist, sei dahingestellt. Zudem dürfte ein jeder darauf hoffen, dass die Pandemie bald zu Ende ist, zum anderen kommt es bei solchen Fällen häufig auch auf den Einzelfall an.