Mehr Fluggastrechte für Pauschalreisende
Samstag, 13. Juli 2024 | Kategorie: Allgemein, Flug & Flüge
Pauschalreisende genießen ab nun an mehr Fluggastrechte. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sieht Entschädigungen in bestimmten Fällen vor. Wann Reisenden Ausgleichszahlungen zustehen, erfahren Sie hier.
Entschädigungen auch bei vorzeitigem Reiseabbruch
Zuletzt hatten zwei Fluggäste eine Airline verklagt, da ein Flug annulliert wurde. Ihre Kreuzfahrt musste wegen eines Corona-Ausbruchs vorzeitig beendet werden, sodass die beiden Kläger auf einen früheren Rückflug angewiesen waren. Der für sie vorgesehene Flug fand jedoch nicht statt. So mussten die Reisenden über 20 Stunden auf einen Ersatzflug warten, sodass sie erst einen Tag später ihren Wohnort erreichen konnten. Dieses Ärgernis wollten die beiden Pauschalreisenden nicht auf sich sitzen lassen. Infolgedessen reichten sie eine Klage gegen die Airline ein und forderten gleichzeitig Entschädigungen in Höhe von 400 Euro je Person.
Vor dem Bundesgerichtshof bekamen sie Recht. Nach Aussage des BGH gilt in diesem Fall kein Ausnahmebestand in der EU-Fluggastrechteverordnung, der besagt, dass die Fluggastrechteverordnung nicht Fälle erfasst, in denen die Pauschalreise aus anderen Gründen abgebrochen wurde als der annullierte Flug. In dem am Dienstag vom BGH veröffentlichten Urteil heißt es: „Weil die Klageansprüche nicht darauf gestützt werden, dass die Annullierung der Reise zugleich zur Annullierung des Fluges geführt hat, sondern darauf, dass ein trotz Annullierung der Reise vorgesehener Flug annulliert worden ist.“
Neues Urteil zugunsten von Pauschalreisenden
Laut des neuen Urteils des Bundesgerichtshofs können Urlauber also auch dann Entschädigungen von der Airline fordern, wenn ihre Pauschalreise frühzeitig abgebrochen wurde und der Flug aber aus anderen Gründen annulliert wurde.