Nach Insolvenz: Thomas Cook streicht alle Reisen für 2020
Freitag, 15. November 2019 | Kategorie: Allgemein, Flug & Flüge
Die Folgen der Thomas Cook-Insolvenz bekommen noch einmal Hunderttausende zu spüren. Nach der Pleite des Reiseveranstalters im September wurden alle Reisen von Thomas Cook Deutschland bis Ende 2019 gestrichen. Heute teilte der Reisekonzern mit, dass aus insolvenzrechtlichen Gründen sämtliche Reisen für das Jahr 2020 gestrichen werden – egal ob diese teilweise oder ganz bezahlt sind.
Pauschalreisen von mehreren Veranstaltern betroffen
Bei den abgesagten Reisen handelt es sich um Pauschalreisen, die über Thomas Cook International, Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin gebucht wurden. Insgesamt sind rund 650.000 Kunden betroffen, die ihren Urlaub nicht antreten können und auch kaum eine Chance auf eine komplette Erstattung der bereits gezahlten Reisekosten haben.
Zur Erinnerung: Der britische Mutterkonzern von Thomas Cook Deutschland hat am 25. September 2019 Insolvenz angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich rund 140.000 Kunden im Urlaub, die zurückgeholt werden mussten. Hinzu kamen zahlreiche Kunden, die aufgrund des Reisestopps ihren Urlaub nicht antreten konnten. Pauschalreisen sind in Deutschland mit dem Sicherungsschein abgesichert. Die geschätzten Ansprüche von betroffenen Thomas-Cook-Kunden sind mit rund 500 Millionen Euro jedoch deutlich höher als die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro.
Geschäftsbetrieb wird zum 1. Dezember eingestellt
Bis heute hat der Reiseveranstalter Thomas Cook keinen Käufer gefunden, daher wird das operative Geschäft zum 1. Dezember 2019 eingestellt. Aus rechtlichen Gründen dürfen keine Reisen mehr von Thomas Cook und den genannten Veranstaltern stattfinden. Das Unternehmen bittet auf seiner Website alle Kunden, die eine Pauschalreise mit Sicherungsschein gebucht haben, sich an die dort angegebene Versicherung zu wenden. Kunden, die eine Reise ohne Sicherungsschein gebucht haben, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen anmelden.