Neue Corona-Einreiseverordnung in Deutschland
Freitag, 8. Oktober 2021 | Kategorie: Allgemein
Seit dem 30. September gelten in Deutschland neue Corona-Einreiseregeln. Dazu zählen neue Regeln für die Quarantäne bei Reiserückkehr. Was Urlauber aktuell wissen müssen!
Diese Regeln gelten für Reiserückkehrer in Deutschland
Seit dem 30. September greift in Deutschland eine neue Corona-Einreiseverordnung. Vorweg muss man sagen, dass sich nicht viel geändert hat. Die größte Änderung gibt es bei der Quarantänepflicht. Die derzeit geltenden Regeln bleiben vorerst bis zum 10. November 2021 in Kraft. Anschließend könnten diese verlängert oder auch neu festgelegt werden.
Die Einreiseverordnung besagt, dass Reiserückkehrer aus Corona-Hochrisikogebieten oder Virusvariantengebieten vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen müssen. Außerdem hat die generelle Testpflicht für alle nach Deutschland zurückkehrenden Reisenden ab zwölf Jahren weiterhin Bestand. Ein hierfür vorgelegter Antigen-Schnelltest darf maximal 48 Stunden alt sein, bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet nur 24 Stunden. PCR-, LAMP- oder TMA-Tests dürfen hingegen bis zu 72 Stunden alt sein.
Das gilt bei der Einreise nach Deutschland:
- Einreiseanmeldung: alle Reisende aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten
- Negativer Test: nur Ungeimpfte aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten sowie Geimpfte/Genesene aus Virusvariantengebieten)
- Quarantäne: Alle aus Virusvariantengebieten (14 Tage) sowie Ungeimpfte und Kinder unter 12 Jahren aus Hochrisikogebieten (10 bzw. 5 Tage)
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Das gilt hinsichtlich der Quarantänepflicht
Bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten gilt weiterhin eine zehntägige Quarantäne. Ungeimpfte dürfen diese durch einen negativen Test ab dem fünften Tag beenden. Kinder unter zwölf Jahren dürfen die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen beenden, ohne sich freitesten zu müssen. Geimpfte und Genesene müssen im Gegensatz zu Ungeimpften nicht in Quarantäne
Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkehrt, muss 14 Tage in Quarantäne, ohne diese abkürzen zu können. Zudem ist die Impfung oder der Nachweis einer Genesung mit einem Test gleichzusetzen. Es ist also kein weiterer Test nötig. Auch Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Test vorlegen. Zudem müssen vollständig Geimpfte nachweisen, dass sie mit einem Impfstoff geimpft wurden, der sich gegen die in dem entsprechenden Virusvariantengebiet vorherrschende Variante als besonders wirksam erwiesen hat, um die Quarantäne zu verhindern. Die gute Nachricht ist jedoch, dass derzeit kein Land als Virusvariantengebiet eingestuft wird (Stand: 07.10.2021)
Die gesamte Verordnung bleibt hingegen noch bis zum Ablauf des Jahres in Kraft. Wie es 2022 weitergeht, bleibt zunächst unklar.