Wegen Massentourismus: Rom schränkt öffentlichen Alkoholkonsum ein
Montag, 10. Dezember 2018 | Kategorie: Städtereisen
Mit neuen Regeln möchte man in Rom Touristenabzockern einen Riegel vorschieben und zugleich die Bevölkerung schützen. So soll der Alkoholkonsum künftig drastisch reduziert werden.
In den vergangenen Jahren zeichneten sich aufgrund des Massentourismus immer mehr Verbote ab. Dabei spielt es kaum eine Rolle, in welches Land der Welt man blickt. Gerade aus Ländern, die dramatisch unter den Folgen des Massentourismus leiden, trudeln immer mehr Nachrichten über ebensolche Verbote ein. Das sind allen voran Spanien mit der Baleareninsel Mallorca, deren Anwohner stark unter den Millionen von Party-Touristen jedes Jahr leiden. Aber auch Italien setzt immer konsequenter auf bestimmte Einschränkungen. Die Ballungszentren sind hier natürlich Venedig, der Gardasee und die Hauptstadt Rom.
Letztere ist auch von den neuesten Verbotenen betroffen. Gerade in Bezug auf den Alkoholkonsum bei Städtereisen nach Rom gab es in den vergangenen Wochen und Monaten einige vorerst temporäre Einschränkungen, die auf einen Beschluss des Stadtrates hin nun permanent gelten. Über die offizielle Website wurden diese neuen Regeln bekanntgegeben.
So ist das Trinken von Alkohol aus Glasflaschen auf öffentlichen Straßen, in Verkehrsmitteln und auf Grünflächen nach 22 Uhr künftig verboten. Nach 23 Uhr ist das Trinken von Alkohol aus jeglichen Behältnissen verboten und Clubs und Bars müssen zwischen 2 Uhr nachts 7 Uhr morgens auf das Ausschenken von Alkohol verzichten. Ebenfalls in Zukunft verboten: Organisierte Touren durch Bars.
Saftige Strafen für Gladiatoren
Drastische Strafen gelten künftig zudem, wenn man in einem Brunnen badet oder auf Monumente klettert oder sie beschädigt. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr darf künftig kein Alkohol mehr verkauft werden. Pub-Crawling Aktionen soll so der Garaus gemacht werden.
Auch wenn als Gladiatoren verkleidete Entertainer und Guides künftig für Fotos mit Touristen zur Kasse bitten oder verkleidete Zenturio Speisen und Getränke verkaufen, können sie mit Strafen von bis zu 400 Euro belegt werden. Außerdem können sie des Ortes, an dem sie erwischt werden, für bis zu 48 Stunden verbannt werden. Wer mehrmals erwischt wird, muss mit einem Bann von bis zu 60 Tagen rechnen.