Ostern zwischen Lockdown und Urlaub: Was Sie jetzt wissen müssen
Dienstag, 23. März 2021 | Kategorie: Allgemein, Ferienhaus & Ferienwohung, Ferienhäuser
Nichts wie weg in den Osterferien. So lautet die Devise vieler Menschen seitdem die Balearen nicht mehr als Risikogebiet eingestuft werden. Allerdings hat die Bundesregierung verschärfte Corona-Regeln an Ostern beschlossen. Das müssen Reisende jetzt wissen.
Regierung beschließt generelle Testpflicht
Die Osterferien nutzen viele Menschen dazu, den ersten Urlaub des Jahres anzutreten. Doch auch im zweiten Corona-Jahr sieht die Prognose für unbeschwerte Ostertage nicht rosig aus. Wir klären nachstehend die wichtigsten Fragen, was in den Osterferien möglich ist und was nicht.
Ist ein Osterurlaub in Deutschland möglich?
Obwohl einige Küsten-Bundesländer zumindest ihren Einwohnern einen „kontaktarmen Osterurlaub“ in Ferienwohnungen, Ferienhäusern oder auf Campingplätzen ermöglichen wollten, sind diese Pläne seit der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Tage vom Tisch. In Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit sogar die Einreise zu touristischen Zwecken komplett untersagt, was auch für Tagesausflüge gilt. Da der bisherige Lockdown bis zum 18. April verlängert wird, besteht mindestens bis dahin ein generelles Beherbergungsverbot für Urlaub in Deutschland.
Was gilt für einen Osterurlaub im Ausland?
Die Bundesregierung rät zwar nach wie vor von touristischen Reisen ins Ausland ab, doch möglich sind sie – wenn auch unter erschwerten Bedingungen. Eine Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland gibt es nur noch für Rückkehrer aus Risiko- und Virusvariantengebieten. Allerdings werden Corona-Tests vor Antritt des Rückfluges für eine Einreise nach Deutschland zwingende Voraussetzung – auch aus Nicht-Risikogebieten! Bei der Einreise in die meisten Länder ist ein aktueller negativer PCR-Test ebenfalls Voraussetzung. Schnelltests werden derzeit nur in Schweden und Italien akzeptiert.
Darf ich an Ostern zu Verwandten reisen?
Ein Familienbesuch an Ostern ist grundsätzlich möglich. Allerdings dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Einem schönen Osterfest im kleinen Familienkreis steht daher nichts im Wege.