Quarantänepflicht entfällt für geimpfte bzw. genesene Reisende
Mittwoch, 12. Mai 2021 | Kategorie: Allgemein, Städtereisen
Aktuelle Verordnungen ermöglichen geimpften oder genesenen Personen aus Risikogebieten nach Deutschland einzureisen – ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen.
Das Fortschreiten der Impfungen hat zu ersten Erleichterungen für Personen geführt, die entweder über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder erst kürzlich mit dem Coronavirus infiziert waren (und wieder genesen sind). Damit rückt Urlaub in Deutschland wieder in greifbare Nähe. Diese Personengruppe muss nur dann noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen oder mit einer Mutation des Coronavirus infiziert sind, die in Deutschland noch nicht aufgetaucht ist.
Um von der Quarantänepflicht befreit zu werden, müssen Betroffene einen Impfpass oder ein Impfzertifikat vorlegen. Aus den Dokumenten muss ersichtlich sein, dass man mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig gegen Corona geimpft wurde.
Welche Regeln in den einzelnen Bundesländern gelten
In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede, hinsichtlich der Definition für eine geimpfte bzw. genesene Person. Anbei finden sich die diesbezüglichen Bestimmungen einiger Bundesländer.
Saarland, Berlin, Sachsen: Keine Quarantäne, wenn eine reisende Person seit mehr als 14 Tagen über einen vollständigen Impfschutz verfügt oder in einem Zeitraum von mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert war.
Bayern: Keine Quarantäne, wenn die reisende Person seit mehr als 15 Tagen über einen vollständigen Impfschutz verfügt.
Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Baden-Württemberg: Quarantänepflicht entfällt frühestens 14 Tage, nachdem die letzte für den Impfschutz notwendige Impfdosis verabreicht wurde.
Niedersachsen: Keine Quarantäne für Personen, die seit mindestens 15 Tagen vollständig geimpft sind und frei von Symptomen sind, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten.
Rheinland-Pfalz: Quarantäne- und Testpflicht entfällt für alle, die seit mindestens 14 Tagen über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus verfügen.