Reisekrankenversicherung – Tipps und Tricks
Donnerstag, 20. September 2018 | Kategorie: Allgemein, Wellness & Gesundheit
Im Urlaub will man sich erholen, einfach mal die Seele baumeln lassen und sich vor allem keine Sorgen machen. Damit das gelingt, sollte bei der Urlaubsplanung auch an eine Reisekrankenversicherung gedacht werden. Wer im Urlaub erkrankt, kann schnell auf einem Berg Rechnungen sitzen bleiben, wenn er nicht ausreichend abgesichert ist.
Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, die einen umfassenden Schutz bietet. Dieser Artikel verrät Tipps und Tricks zum Thema Reisekrankenversicherung.
Auch im Urlaub besteht das Risiko, krank zu werden. Neben einer einfachen Erkältung kann es aber auch zu einer Lebensmittelvergiftung oder Zahnschmerzen kommen. Deswegen ist es wichtig, genau auf den Umfang der Versicherung zu achten. Dort sollten unbedingt auch guter Zahnersatz sowie psychische Erkrankungen oder Sportverletzungen abgedeckt werden.
Brauche ich eine Reisekrankenversicherung?
Bei Reisen ins Ausland ist es durchaus sinnvoll, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland nur zum Teil. Dies gilt auch für Reisen in Schengen-Staaten. Muss ein deutscher Reisender innerhalb der EU behandelt werden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, die für eine gleichwertige Behandlung in Deutschland anfallen würden. Alles was darüber hinaus geht, muss der Patient selbst bezahlen. Zudem müssen die Kosten bei einem medizinischen Rücktransport selbst übernommen werden, sofern keine Reisekrankenversicherung besteht. Oft werden Medikamente auf privatärztliche Rechnung ausgestellt, auch dies wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Bei Reisen außerhalb der EU ist das Risiko einer finanziellen Belastung im Krankheitsfall noch höher. Vor allem in Ländern wie den USA, wo die Kosten für eine ärztliche Behandlung wesentlich höher sind als in Deutschland, setzt sich der Reisende einem hohen finanziellen Risiko aus.
Medizinischer Rücktransport
Ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland kann unter verschiedenen Umständen möglich und sinnvoll sein. Wenn sich der Patient zum Beispiel in einem Land aufhält, dessen Landessprache er nicht versteht, kann es zu unzureichender Kommunikation kommen. Der Arzt kann dem Patienten nicht klar machen, um welche Krankheit es sich handelt. Der Patient ist verunsichert und weiß nicht was zu tun ist. In einem solchen Fall kann der Patient einen Rücktransport nach Deutschland beantragen. Dies gilt auch, wenn die ärztliche Behandlung oder die Geräte nicht den deutschen Standards entsprechen.
Abhängig von der Art medizinischer Hilfe, die benötigt wird, kann der behandelnde Arzt auch einen Rücktransport anordnen. Sollte die medizinische Hilfe im Urlaubsland zum Beispiel nicht gegeben sein, muss der Patient nach Deutschland transportiert werden.
Innerhalb der EU kann so ein Transport bis zu 25.000 Euro kosten. Ein Krankenrücktransport aus Griechenland kostet beispielsweise rund 18.000 Euro. Muss der Patient aus weiter entfernten Ländern wie den USA oder Australien nach Deutschland transportiert werden, kann das im schlimmsten Fall zwischen 60.000 Euro und 80.000 Euro kosten. Ohne Reisekrankenversicherung muss der Patient selbst für die Kosten aufkommen. Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel grundsätzlich keinen Rücktransport. Die Reisekrankenversicherung hingegen kommt vollständig für die anfallenden Kosten durch einen Krankenrücktransport auf.
Die richtige Reisekrankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung kann bis zu einem Tag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei der Wahl der Versicherung gibt es verschiedenen Faktoren zu beachten. Als Grundregel gilt zunächst, je länger die Reise, desto umfassender sollte der Versicherungsschutz sein. Wer sich einer der folgenden Gruppen zuordnen kann, sollte sich über die spezielle, der Gruppe entsprechende Reisekrankenversicherung informieren:
- Au-pairs
- Praktikanten im Ausland
- Teilnehmer an Work and Travel-Projekten
- Studenten im Ausland
- Sprach- und Austauschschüler
Da Zugehörige dieser Gruppen mehr als 70 Tage am Stück im Ausland verbringen, gilt hier ein besonderer Vertrag zur Reisekrankenversicherung. Reist man als Tourist, gilt die Krankenversicherung in der Regel für ein Jahr und Reisen mit einer Dauer von bis 56 Tagen. Dabei ist es egal, wie oft man verreist. Selbstverständlich gibt es auch noch andere Regelungen bezüglich der Versicherungsdauer, die Reisekrankenversicherung kann auch nur über eine Reise abgeschlossen werden. Allerdings ist es meist günstiger, die Versicherung über ein Jahr abzuschließen.
Wichtig ist natürlich auch, auf die enthaltenen Behandlungen und den Geltungsbereich zu achten. Der Versicherungsschutz sollte nicht durch vage Aussagen wie „greift im Falle akuter Krankheit“ beschränkt werden. Zudem ist es sinnvoll, sowohl private als auch geschäftliche Reisen abzusichern. Unbedingt von der Versicherung erstattet werden sollten:
- Ein provisorischer Zahnersatz
- Psychische Erkrankungen wie Depressionen
- Sportverletzungen
- Komplikationen während der Schwangerschaft
- Notwendige Hilfsmittel wie zum Beispiel Krücken
- Sogenanntes Rooming-in, es erlaubt den Eltern bei ihren Kindern im Krankenhaus zu übernachten
Wer unter einer chronischen Krankheit leidet, sollte sich vor Reiseantritt die Reisefähigkeit bestätigen lassen. Dies kann beim Eintreten eines Versicherungsfalls hilfreich sein. Wer risikoreichen Hobbies nachgeht wie Bergsteigen oder Wandertouren in wenig belebten Gegenden, der sollte sich nach einer entsprechenden Versicherung erkundigen. Inzwischen decken manche Reisekrankenversicherungen auch Bergungs- und Rettungsmaßnahmen bis zu einem bestimmten Betrag ab.
Sorgenfrei in den Urlaub reisen
Wer vor Urlaubsantritt eine Reisekrankenversicherung abschließt, der kann während des Urlaubs unbesorgt sein. Ob nur ein kleiner Schnupfen oder gar eine Lebensmittelvergiftung, mit der richtigen Versicherung leidet die Urlaubkasse nicht und die Reise kann nach der Behandlung vielleicht fortgeführt werden. In schweren Krankheitsfällen kann der Patient per Krankenrücktransport zurück nach Deutschland geflogen werden. Dort kann er dann in gewohnter Umgebung und in Gesellschaft seiner Lieben gesund werden.
Vor Abschluss der Reisekrankenversicherung kann geprüft werden, ob diese schon vorhanden ist. Zum Beispiel über die Kreditkarte oder eine Mitgliedschaft im Autoclub. Sollte dort eine Auslandskrankenversicherung enthalten sein, bleibt zu prüfen, ob diese wirklich einen umfassenden Schutz gewährt. Oft kann es sinnvoll sein, eine zweite Versicherung abzuschließen. Im Schadensfall kann es durch die Doppelversicherung nicht zu Problemen kommen, solange gemeldet wird, dass noch eine weitere Versicherung besteht.
Gute Reisekrankenversicherungen kosten für Einzelpersonen circa zehn Euro im Jahr, für Familien um die 30 Euro jährlich. Ein umfassender Versicherungsschutz ist also schon für einen geringen Preis erhältlich. Ein kleiner Preis also für einen sorgenfreien, abgesicherten Urlaub.