Reisen & Corona: Kroatien verschärft Einreisebestimmungen
Donnerstag, 3. Dezember 2020 | Kategorie: Allgemein
Obwohl seitens des Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung für Kroatien besteht, sind Reisen in den südeuropäischen Staat möglich. Das beliebte Reiseland hat jüngst jedoch seine Einreisebestimmungen geändert. Alles, was Sie für Ihre Reise nach Kroatien jetzt wissen müssen, lesen Sie hier.
Kroatien Urlauber brauchen negativen Corona-Test
Wer aus einem EU-Land nach Kroatien einreisen will, ist seit dem 1. Dezember verpflichtet, ein negatives Corona-Testergebnis vorzuzeigen. Dabei muss es sich um einen PCR-Test handeln, der max. 48 Stunden alt ist. Wem dies nicht möglich ist, kann optional unmittelbar nach seiner Einreise den Test auch in Kroatien durchführen. Dies zieht allerdings den Nachteil mit sich, dass Sie sich bis zum Testergebnis in eine häusliche Isolation begeben müssen. Auch für die Kosten des Corona-Tests, die sich derzeit auf knapp 100 Euro belaufen, müssen Sie selbst aufkommen.
Darüber hinaus wird vom kroatischen Innenministerium empfohlen, die Kontaktdaten sowie die Aufenthaltsdauer in Kroatien noch vor der Einreise online einzugeben. Bei der Online-Registrierung werden Wartezeiten vermieden.
Einreisebeschränkungen Kroatien mit Ausnahmen
Die genannten Einreisebetimmungen sollen vorerst bis zum 15. Dezember 2020 gelten. Die neue Regelung beinhaltet jedoch auch Ausnahmen. Einreisende aus EU-Ländern, die auf der ECDC-Karte der EU-Gesundheitsagentur mit einer grünen „Corona-Ampel“ gekennzeichnet sind, müssen keinen negativen Test nachweisen. Dazu gehört aktuell allerdings nur die Insel Fasta Aland in Finnland.
Weiterhin von der Testpflicht ausgeschlossen sind Durchreisende, Studenten, Schüler sowie Patienten, deren Reise nach Kroatien unabdingbar ist. Auch, wer aus zwingend notwendigen geschäftlichen oder persönlichen Gründen nach Kroatien einreisen muss, bleibt von der Nachweispflicht befreit.