Reisen und Corona: Touristisches Beherbergungsverbot in Sachsen
Dienstag, 23. November 2021 | Kategorie: Allgemein
Die Covid-19 Maßnahmen werden auch in Deutschland strenger. Das Bundesland Sachsen plant ein touristisches Beherbergungsverbot, um einen Anstieg der Corona Zahlen zu verhindern.
Corona Beschränkungen in Sachsen verschärft
Covid-19 beeinflusst die Reiselage weiter, unter anderem auch den Urlaub in Deutschland. Wegen der angespannten Corona Lage gelten in Sachsen wieder diverse Beschränkungen. Dazu gehört auch das touristische Beherbergungsverbot, Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen und Pensionen sind in dem Bundesland dann verboten.
Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisen und für sogenannte soziale Zwecke. Dann gilt die 3G-Regel und Reisende müssen einen Corona Nachweis vorzeigen. Ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negativer Test bleibt damit bei Reisen nach Sachsen verpflichtend.
Die Regeln für Gastronomie und Hotels
Seit dem 22. November gilt in Sachsen ein Teil-Lockdown. Durch diesen gelten neben dem touristischen Beherbergungsverbot auch andere Einschränkungen, unter anderem in der Gastronomie. Gastronomische Betriebe dürfen ihre Innenräume mit der 2G-Regel zwischen 6 Uhr und 20 Uhr öffnen.
Darüber hinaus schließen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, nur Bibliotheken bleiben geöffnet. Großveranstaltungen sind nicht erlaubt, bis Weihnachten soll die Schulbesuchspflicht ausgesetzt werden. Weihnachtsmärkte in Sachsen werden durch den Teil-Lockdown nicht stattfinden. Die Beschränkungen sind vorerst bis zum 12. Dezember geplant. Wie sich die Covid-19 Lage entwickelt, bleibt abzuwarten, die Corona Maßnahmen werden aktuell in vielen Teilen von Deutschland verschärft.