Schock für zahlreiche Urlauber: Thomas Cook ist pleite
Dienstag, 24. September 2019 | Kategorie: Allgemein, International
Die Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook trifft die Tourismusbranche besonders hart. Aktuell sind 600.000 Touristen weltweit gestrandet, darunter 140.000 deutsche Urlauber. Was die Thomas-Cook-Pleite für Urlauber bedeutet und welche Rechte Sie als Betroffener haben, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag.
Betrieb über Nacht eingestellt
Die Schreckensmeldung folgte am Montag (23. September) für viele Urlauber überraschend: Einer der größten und ältesten Reisekonzerne der Welt meldet Insolvenz an – die Thomas Cook Group ist bankrott. Der Betrieb wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt und über 600.000 Urlauber, darunter größtenteils Briten und bis zu 140.000 deutsche Reisende, sitzen am Urlaubsort fest, müssen den Urlaub abbrechen und zurückgeholt werden oder können die Reise gar nicht erst antreten.
Die Unternehmen der Thomas Cook Group
Zur Thomas Cook Group gehören die Tochterunternehmen Condor, Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature.
Der Flugbetrieb von Thomas Cook in Großbritannien wurde nach Bekanntgabe der Insolvenz komplett eingestellt, der letzte Flieger landete gestern in Manchester. Die deutschen Tochterunternehmen haben bisher noch keine Insolvenz angemeldet, jedoch den Verkauf von Reisen gestoppt. Der Ferienflieger Condor hält derzeit den Flugbetrieb aufrecht, hat jedoch einen Überbrückungskredit bei der Bundesregierung beantragt, über den noch heute entschieden werden soll.
Sofern die letzten Optionen zur Rettung der deutschen Tochterunternehmen scheitern, sehen sich die Reiseanbieter gezwungen, ebenfalls Insolvenz zu beantragen.
Reisen über TUI teilweise ebenfalls betroffen
In Großbritannien wurden sämtliche Reisen des Reiseveranstalters TUI, bei denen Thomas Cook die Flüge durchgeführt hätte, bis Ende Oktober ersatzlos gestrichen. Für britische Urlauber bedeutet das: Wer seinen Urlaub über TUI gebucht hat und mit einem Flugzeug von Thomas Cook zum Reiseziel geflogen wäre, der bleibt wohl oder übel zuhause. Wie es für die gebuchten Reisen ab November aussieht, ist Stand heute noch nicht geklärt. Sofern Sie ebenfalls einen Urlaub über TUI gebucht haben, bei dem der Flug mit einer Maschine von Thomas Cook durchgeführt werden sollte, setzen Sie sich umgehend mit dem Reiseveranstalter TUI in Verbindung.
Rückholaktion gestrandeter Urlauber
Wenn Sie bei einem deutschen Tochterunternehmen der Thomas Cook Group eine Pauschalreise gebucht haben, greift im Fall der Insolvenz des Veranstalters die Insolvenzversicherung. Allerdings ist diese Versicherung auf 110 Millionen Euro begrenzt und bei der Größe von Thomas Cook und der Anzahl der betroffenen Reisenden ist unklar, ob diese Summe überhaupt ausreicht. Somit kann es passieren, dass nicht alle Urlauber Ihr Geld oder den vollen Reisepreis zurückbekommen.
Sowohl Reiseexperten als auch Reise-Rechtsanwälte raten deutschen Reisenden, die aktuell mit Thomas Cook im Urlaub sind, den Kontakt zur Reiseleitung aufzunehmen. Auf der Website von Thomas Cook steht, dass die Rückreise deutscher Urlauber gesichert sei.
Für gestrandete britische Urlauber läuft derzeit die größte zivile Rückholaktion Großbritanniens unter dem Namen „Operation Matterhorn“, die vom Staat bezahlt wird. Seit gestern werden Flugzeuge bereitgestellt, um britische Urlauber nach Hause zu holen.
Pauschalreisen über deutsche Thomas Cook Veranstalter
Laut der englischen Website von Thomas Cook sind sämtliche Flüge und Reisen von Thomas Cook und seinen Tochterunternehmen ersatzlos gestrichen. Für Reisen mit den deutschen Tochterunternehmen am 23. und 24. September gibt es keine Gewährleistung, ebenso ist unklar, wie es für gebuchte Reisen ab dem 25. September aussieht.
Sollten die deutschen Tochtergesellschaften von Thomas Cook ebenfalls Insolvenz anmelden, wird betroffenen Urlaubern geraten, sich an den Versicherer der Reise zu wenden. Die Kontaktdaten sind auf dem Reisesicherungsschein zu finden, der laut deutschem Gesetz bei Pauschalreisen Pflicht ist. Dank des Sicherungsscheins sind Urlauber bei einer Insolvenz geschützt und haben Anspruch am Urlaubsort im Hotel zu bleiben, bis es eine gesicherte Rückreise gibt.
Für Urlauber, die keine Pauschalreise gebucht haben, gibt es üblicherweise keine automatische Absicherung. Daher lohnt es sich bei Flugreisen, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen. Allerdings ist fraglich, ob sich eine solche Versicherung bei einer Insolvenz wirklich lohnt.
Probleme mit dem Hotel am Urlaubsort
Einige britische Urlauber wurden nach der Bekanntgabe der Insolvenz von Thomas Cook im Hotel am Urlaubsort festgehalten oder Ihnen wurde der Zugang zum Zimmer verweigert. Das ist bei einer Pleite von Reisekonzernen bei gebuchten Pauschalreisen häufig der Fall. Viele Hotels verlangen als Sicherheit von den Urlaubern den gesamten Preis für die Übernachtung oder Urlauber werden aufgrund ausgebliebener Zahlungen vor die Tür gesetzt.
Wenn Sie bei einer deutschen Tochtergesellschaft von Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht haben und freiwillig in der Unterkunft bleiben und die Kosten übernehmen, sind Sie nicht mehr über den Reisesicherungsschein der Pauschalreise versichert und Sie tragen die Kosten selbst. Müssen Sie sich eine alternative Unterkunft suchen, springt die Versicherung für die entstandenen Kosten ein.
Flugbetrieb von Condor weiterhin aufrecht
Derzeit wird der Flugbetrieb der Thomas Cook Tochter Condor aufrechterhalten. Wenn Sie jedoch einen Flug über einen Thomas Cook Veranstalter gebucht haben, der von Condor durchgeführt wird, darf die Airline Sie aus rechtlichen Gründen nicht zum Reiseziel bringen.
Der deutsche Ferienflieger hat bereits um einen Überbrückungskredit bei der Bundesregierung gebeten. Sofern dieser Kredit abgelehnt wird, ist noch unklar, ob Condor ebenfalls in den Sumpf der Insolvenz gezogen wird.
Wie geht es weiter?
Allen betroffenen Urlaubern wird geraten, sich auf den Websites der Reiseveranstalter zu informieren und die aktuelle Entwicklung der Thomas-Cook-Pleite sowie die der deutschen Tochtergesellschaften zu verfolgen.