Schon in Kürze: Änderungen bei Pauschalreisen
Donnerstag, 15. März 2018 | Kategorie: Allgemein
Die Reisebranche befindet sich im steten Wandel. Immer wieder sollen Änderungen und Anpassungen im Reiserecht die Urlauber besser schützen. Manchmal effektiv, manchmal eher nicht. Viel diskutierte Änderungen stehen schon bald bevor.
Im Fokus der Änderungen, die ab Juli 2018 in Kraft treten, steht der Pauschalreisende. Wer eine Pauschalreise bucht, was der Fall ist, sobald es sich um ein Komplettpaket von mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Hotel oder Flug und Eintrittskarten handelt, haftet der Veranstalter. Dadurch hat der Pauschalreisende dem anderen Urlauber gegenüber deutliche Vorteile, beispielsweise ein Formular vor Reiseantritt, das ihn über seine Rechte aufklärt.
Mehr Transparenz bei Reisebuchung
Was für Pauschalreisende einige deutliche Verbesserungen mit sich bringt, lässt die Reisebüros und Online-Plattformen munter an diversen Anpassungen tüfteln. Gerade der neue Reisetyp „verbundene Reiseleistung“ regt zu neuen Strategien an, fallen hierunter künftig alle Leistungen für einen Urlaub, die innerhalb von 24 Stunden gebucht werden.
Für Urlauber bedeutet dies eine bessere Transparenz. Die künftig gleichgestellten Reisebüros und Online-Vermittler müssen in einem Formblatt darauf hinweisen, wenn sie lediglich Vermittler und nicht auch Veranstalter sind. Liegt ein solches Formblatt vor, gilt es sich bei Mängeln an Airline oder Hotel direkt zu wenden. Ohne Formblatt sind die Vermittler auch Veranstalter und diejenigen, die bei etwaigen Mängeln haften.
Wenngleich es diese Regelung den Pauschalreisenden leichter macht, den richtigen Ansprechpartner zu finden, sollten sie sich aber dennoch ausführlich über den Sachverhalt informieren. Um beispielsweise Mängel zu melden, haben sie dafür ab Juli auch weiterhin zwei Jahre lang Zeit.
Bis zu 8 Prozent höhere Preise
Gestärkt werden aber auch die Veranstalter ein klein wenig. Als kleinen Wehrmutstropfen müssen Urlauber künftig damit leben, dass für eine Pauschalreise bis 20 Tage vor Reiseantritt eine Preissteigerung von bis zu acht Prozent – statt der bisherigen fünf Prozent – erhoben werden kann. Ein Reiserücktritt aufgrund dieser Erhöhung ist nicht möglich. Zuvor durfte der Preis innerhalb der vier Monate vor Reiseantritt nicht mehr erhöht werden.
Ob das neue Recht eine Verbesserung ist oder Nachteile für beide Seiten nach sich zieht, wird die EU in zwei Jahren wieder bewerten. Nachbesserungen können dann die Folge sein.