Schweiz: Testpflicht jetzt auch für Geimpfte
Sonntag, 12. Dezember 2021 | Kategorie: Allgemein, Ski & Schnee
Aufgrund der rasanten Verbreitung der neuen Omikron-Variante hat die Schweiz eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. Das hat zur Folge, dass eine Einreise in die Schweiz seit dem 4. Dezember nur noch unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich ist – die Regelung gilt dabei auch für Geimpfte und Genesene.
Diese Regeln gelten für Schweiz-Urlauber
Deutsche Urlauber, die ihren Ski-Urlaub in der Schweiz verbringen möchten, müssen bei ihrer Einreise zum einen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der vorgelegte Test darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein.
Weiterhin müssen alle Einreisenden außerdem ein ausgefülltes Einreiseformular vorlegen und zwischen dem vierten und siebten Tag nach ihrer Einreise einen weiteren Coronatest durchführen lassen. Die Kosten für den vor Ort durchgeführten Antigen- oder PCR-Test müssen Reisende selbst übernehmen.
3G-Regelung vor Ort müssen beachtet werden
Während ihres Aufenthalts in der Schweiz müssen sich auch deutsche Urlauber an die vor Ort überwiegend geltenden 3G-Regeln halten. Das bedeutet, dass der Zugang zu Restaurants, Bars und vielen anderen Einrichtungen nur Geimpften oder Genesenen sowie Personen, die einen aktuellen, negativen Coronatest vorlegen können, erlaubt ist. Als aktuell gelten dabei Antigen-Tests, die nicht älter als 24 Stunden sowie PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind.
Zudem besteht in der Schweiz in Innenräumen weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Eine verpflichtende 2G-Regelung etwa in Bars oder Restaurants gilt in der Schweiz bisher nicht.
Aktuelle Lage in der Schweiz und Rückreise
Die Schweiz hat aktuell mit einer sehr starken Corona-Welle zu kämpfen. Am 6. Dezember 2021 lag die Sieben-Tages-Inzidenz des Landes bei über 663 – und damit deutlich höher als etwa in Deutschland. In Anbetracht der Tatsache, dass in der Schweiz nur etwa 66 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, ist diese Entwicklung äußerst bedenklich.
Aufgrund des Pandemiegeschehens wurde die Schweiz daher durch das Robert Koch-Institut als Hochrisikogebiet eingestuft – das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen in die Schweiz dringend ab.
Wer dennoch in die Schweiz reist und nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, muss sich aufgrund der Einstufung des Landes als Hochrisikogebiet nach seiner Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne begeben. Lediglich für vollständig geimpfte Urlauber und Genesene entfällt die Quarantänepflicht.