Skiurlaub in Italien – diese Regeln müssen Urlauber beachten
Samstag, 15. Januar 2022 | Kategorie: Ski & Schnee
Die Skisaison ist unter anderem in Italien in vollem Gange. Allerdings müssen Skifahrer während ihres Schneevergnügens in Italien und Südtirol strenge Regeln beachten. Nicht alle von ihnen haben dabei mit der Corona-Pandemie zu tun.
Italien Skiurlaub im Zeichen der Corona-Pandemie
Nachdem die letzte Skisaison aufgrund der Corona-Pandemie vielerorts quasi komplett ausfallen müsste, dürfen in diesem Jahr auch in den italienischen Skigebieten wieder Wintersportfreuden genossen werden. Allerdings ist Schneevergnügen wie vor der Pandemie selbstverständlich nicht möglich:
Aufgrund der Omikron-Variante des Coronavirus und hohen Infektionszahlen müssen auf italienischen Pisten strenge Corona-Regeln beachtet werden und auch die Einreise nach Italien ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem hat Italien weitere Regeln, die rund um die Pistennutzung gelten, eingeführt.
Urlaub in Italien: Strengere Regeln bei der Einreise
Italien hat aktuell mit einer sehr hohen 7-Tage-Inzidenz zu kämpfen und gilt aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen wird daher durch das Auswärtige Amt gewarnt. Dennoch sind Skiurlaub in Italien aber prinzipiell erlaubt. Urlauber müssen sich allerdings auf durch die italienische Regierung verschärfte Einreiseregeln einstellen:
Geimpfte und genesene Personen können nicht mehr ohne Einschränkung nach Italien einreisen. Vielmehr müssen sie bei Grenzübertritt – neben Impf- oder Genesenennachweis – einen negativen Coronatest vorlegen können (2G-Plus-Regel). PCR-Tests dürfen dabei nicht älter als 48, Antigentests nicht älter als 24 Stunden sein. Von dieser Regelung ausgenommen sind allein Kinder unter sechs Jahren.
Personen, die ohne vollständigen Impf- oder einen Genesenennachweis nach Italien einreisen, müssen ebenfalls einen negativen Test vorlegen (3G-Regel). Zusätzlich müssen sie sich allerdings nach ihrer Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben.
Diese Regeln gelten rund um italienische Skipisten
In Italien wurden die geltenden Corona-Maßnahmen verschärft: Seit dem 6. Dezember 2021 ist der Zugang zu Bars, Restaurants, Hotels und Bergbahnen nur noch mit einem gültigen 2G-Nachweis möglich. Außerdem gilt in allen Landesteilen auch im Freien eine Maskenpflicht. In geschlossenen Skiliften sowie in Skihütten ist die Maskenpflicht zur FFP2-Maskenpflicht erweitert worden.
Ferner müssen alle Skifahrer und Snowboarder in italienischen Skigebieten, so auch beim Skiurlaub in Südtirol, seit dem 1. Januar 2022 nachweisen können, dass sie über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen. Die Versicherung, die Schäden und Verletzungen Dritter abdeckt, ist dabei auf allen Abfahrts- nicht aber auf Langlaufpisten Pflicht. Wer ohne gültige Versicherung auf der Piste unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 100 bis 150 Euro sowie mit dem Entzug seines Skipasses rechnen. Mit einer Strafe muss zudem rechnen, wer alkoholisiert auf der Piste unterwegs ist. Ab 0,5 Promille droht eine Strafe zwischen 250 und 1.000 Euro. Ab 0,8 Promille gilt die Alkoholfahrt als Straftat und wird zur Anzeige gebracht.
Überdies gilt in Italien jetzt eine Helmpflicht für alle Skifahrer und Snowboarder bis 18 Jahre. Sie macht das Tragen eines CE-zertifizierten Helms für Kinder und Jugendliche zur Pflicht.