Strengere Corona Einreiseregeln für Reisen nach Italien

Dienstag, 18. Januar 2022 | Kategorie: Allgemein

Unter anderem in Italien werden die Maßnahmen für Einreisende nun erneut angepasst. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Gültigkeit der Impfnachweise gegen Corona.

Italien Rom Brunnen

Bei Reisen nach Italien gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. (Bild: Trevi Brunnen, Rom)

Gültigkeit von Covid-19 Impfnachweis reduziert

Für Touristen sind Italien Reisen nicht nur im kalten Winter attraktiv, und das Land zählt zu einem der beliebtesten Urlaubsorte in Europa. In Corona Zeiten gelten auch dort aktuell bestimmte Regeln bei der Einreise und Urlauber müssen einige Maßnahmen einhalten.

Für Reisen in das Land sollte auf die Gültigkeit der Impfzertifikate geachtet werden. Diese sind nur noch für sechs Monate gültig. Wenn eine Impfung vor mehr als sechs Monaten abgeschlossen wurde, ist ab dem 1. Februar eine Boosterimpfung für eine anhaltende Gültigkeit notwendig.

Zusätzlich gilt bei der Einreise eine Testpflicht auf Corona. Alle Einreisenden müssen einen negativen Covid-19 PCR-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt ist, oder einen negativen Antigentest, der höchstens 24 Stunden alt ist. Die Corona Testpflicht gilt auch für genesene und geimpfte Reisende. Nur Kinder unter sechs Jahren sind von der Regel ausgenommen.

Corona Testpflicht bei Einreise nach Italien

Möglich ist die Einreise nach Italien sowohl für Urlauber mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativen Covid-19 Test. Alle Einreisenden müssen sich zuvor online registrieren. Für ungeimpfte Reisende ist eine Quarantäne verpflichtend, nach fünf Tagen in Selbstisolation ist die Quarantäne beendet und Reisende müssen einen weiteren Test auf Corona durchführen lassen.

Während einem Urlaub in Italien gelten wie in Deutschland Gesundheitsmaßnahmen. In vielen Bereichen wie in Museen, Theatern oder Schwimmbädern müssen Besucher einen 2G-Nachweis vorzeigen, beispielsweise mit dem sogenannten „Super Green Pass“ oder mit dem digitalen Corona Nachweis der EU.