Thomas Cook: So bekommen Pauschalreisende ihr Geld zurück
Freitag, 27. September 2019 | Kategorie: Allgemein, International
Das deutsche Tochterunternehmen des britischen Reisegiganten Thomas Cook ist nun ebenfalls pleite. Am Mittwoch gab das Unternehmen die Insolvenz bekannt. Reisen bis Ende Oktober können nicht stattfinden. Auf diese Weise können Betroffene ihr Geld zurückerhalten.
Pauschalurlaube sind versichert
Vom Zerfall des Cook’schen Reisekonzerns sind immer mehr Menschen in Deutschland betroffen. Wie der insolvente Reiseveranstalter nun bekannt gab, können sämtliche Reisen bis einschließlich 31. Oktober 2019 nicht stattfinden. Darüber hinaus ist fraglich, ob das Unternehmen finanzielle Hilfe vom Staat erhält. Falls nicht könnte dies dazu führen, dass alle Reisen, die bereits bis September 2020 gebuchten sind, abgesagt werden müssten. Ebenfalls unsicher ist, was dann mit den rund 2.000 Mitarbeitern passiert.
Das wichtigste Wort für betroffene Pauschalreisende ist derzeit Sicherungsschein. Mit diesem ist die Reise nämlich vor Insolvenz geschützt. Denn wenn die Reise, wie im aktuellen Fall von Thomas Cook, nicht stattfinden kann, muss die Insolvenzversicherung einspringen und die Kosten erstatten. Im aktuellen Fall ist die KAERA AG im Auftrag der Zurich Versicherung Ansprechpartner für Betroffene.
Hotels drängen Gäste zur Zahlung
Wer sich derzeit im Urlaub befindet, ist ebenfalls über den Sicherungsschein seiner Pauschalreise abgesichert. Etwaige Kosten, etwa für Hotelübernachtungen, Umbuchungen sowie die Kosten für den Rückflug, übernimmt die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters, sodass der Urlaub wie geplant bis zum Ende durchgeführt werden kann. Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisierte das Vorgehen mancher Hoteliers, die ihre Gäste teilweise gewaltsam festhalten und zur Zahlung ihres Aufenthalts drängten. Üblicherweise werden die Hotels erst im Nachhinein vom Reiseveranstalter bezahlt, die jetzt natürlich um ihr Einkommen bangen.
Dennoch wird davor gewarnt, auf Drängen des Hotels die Rechnungen zu begleichen, da nicht sicher ist, ob diese Kosten von der Zurich Versicherung erstattet werden. Aus Hotels und Resorts mehren sich die Berichte von Urlaubern, die aus ihren Zimmern ausgesperrt wurden oder denen gedroht wurde, das Hotel verlassen zu müssen, sollte nicht gezahlt werden. Dabei haben Pauschalreisende einen Anspruch darauf, im Hotel zu bleiben, da die Kosten durch die Versicherung ja gedeckt sind.
Allerdings können die betroffenen Pauschalurlauber nur bis zu einer Summe von 110 Millionen Euro entschädigt werden. In der deutschen Pauschalreise-Richtlinie gilt dies als Obergrenze, die ein Reiseveranstalter für den Insolvenzfall zurücklegen muss. Aufgrund der Vielzahl an Touristen ist fraglich, ob diese Summe für alle ausreichen wird. Möglicherweise kommt es nur zu teilweisen Erstattungen.
Condor sucht neuen Partner
Im Gegensatz zu Thomas Cook wurde dem Ferienflieger Condor ein staatlicher Überbrückungskredit von 380 Millionen Euro gewährt. Damit soll der reguläre Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden. Zudem trennte sich die Airline vom britischen Mutterkonzern und sucht nun nach neuen Partnern, die die angeschlagene Fluggesellschaft übernehmen können. Dringende Investitionen in eine moderne Flotte stehen an. Mögliche Kandidaten für eine Übernahme wären die Lufthansa oder auch TUIfly. Ryanair erteilte hingegen eine Absage.