Urlaub in Deutschland: Abschaffung fast aller Corona-Maßnahmen geplant
Wer seinen Sommerurlaub in Deutschland geplant hat, kann sich über ein unbeschwertes Reiseabenteuer freuen, denn ein Großteil der Corona-Beschränkungen in Deutschland soll schrittweise bis zum 20. März wegfallen. Lesen Sie hier, auf welche Lockerungen Sie sich freuen können.
Urlaub in Deutschland: So sieht der geplante Drei-Stufen-Plan der Bundesregierung aus
In den kommenden Monaten können wir uns nicht nur auf wärmere Temperaturen freuen, sondern auch über ein einfacheres Reisen fernab von Corona-Beschränkungen. Bund und Länder haben sich geeinigt, die Corona-Regeln in Deutschland in drei Schritten bis zum 20. März weitestgehend aufzuheben, genau dann, wenn der kalendarische Frühling einläutet. Das genaue Datum für die Aufhebung der einzelnen Beschränkungen kann – je nach Bundesland – variieren.
Schritt 1: Ungeimpfte dürfen wieder in Geschäften einkaufen
Bislang blieb die Tür von Geschäften in Deutschland für Ungeimpfte geschlossen. Doch schon ab Anfang März darf wieder jeder ohne einen Nachweis in Läden einkaufen gehen. Einzig und allein die Maskenpflicht in Geschäften bleibt bestehen.
Im Zuge der ersten Stufe fallen für Genesene sowie Geimpfte die Teilnehmerbegrenzungen für private Zusammenkünfte.
Schritt 2: Restaurantbesuche für Ungeimpfte wieder möglich
Von dem für den 4. März geplanten 2. Schritt des Drei-Stufen-Plans profitieren gleichermaßen Ungeimpfte, denn diesen sind ab diesem Tag wieder Restaurantbesuche gestattet. Aber nicht nur das, sondern auch ein Hotelaufenthalt in Deutschland ist ab dann wieder mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) möglich.
Wer in Clubs oder Diskotheken endlich wieder das Tanzbein schwingen möchte, kann seine Sehnsucht ab dem 4. März ebenfalls stillen. Hier gilt zunächst allerdings noch die 2G-Plus-Regelung, die nur Geimpften und Genesenen den Zutritt mit einem zusätzlichen Testnachweis gewährt. Geboosterte müssen für ihren Diskothekenbesuch hingegen keinen Testnachweis erbringen.
Schritt 3: Wegfall von „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“
Der 3. Schritt sieht unter anderem eine Streichung der bisher obligatorischen Homeoffice-Regelung vor.
Als Basisschutz soll die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Innenräumen vorerst erhalten bleiben. Allerdings besteht eine gute Chance, dass ab dem 20. März kein Nachweis für Inlandsflüge sowie den Nah- und Fernverkehr mehr verlangt wird.