Urlaub in Schweden bald ohne Corona-Beschränkungen möglich
Montag, 7. Februar 2022 | Kategorie: Allgemein
Neben Norwegen schafft nun auch Schweden als skandinavisches Land bald alle Corona-Beschränkungen ab. Was das für Ihre Reise nach Schweden bedeutet, lesen Sie hier.
Schweden Reisen: Diese Lockerungen stehen an
Ein Urlaub in Schweden verspricht viele unvergessliche Momente. Das wahre Land der tausend Seen fasziniert mit einer üppigen Naturlandschaft aus weitläufigen Nadelwäldern, gewaltigen Gletscherbergen und romantischen Gewässern. Ebenfalls lohnenswert ist eine Städtereise nach Stockholm, der Hauptstadt Schwedens, die mit ihren charmanten Häusern, den kilometerlangen Uferpromenaden sowie den 14 Inseln ein reizvolles Reiseziel für Jung und Alt ist.
Umso erfreulicher ist es, dass das naturreiche Land an der Ostsee ab dem 9. Februar 2022 die meisten seiner Corona-Beschränkungen abschafft. Restaurants und Bars in Schweden dürfen dann wieder ihre Öffnungszeiten selbst bestimmen. Es gibt ab dann keine Sperrstunde mehr – und auch für Veranstaltungen in Innenräumen entfällt ab dem 9. Februar die coronabedingte Obergrenze.
Ebenfalls müssen Menschen in Schweden ab diesem Datum in öffentlichen Räumen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.
Verwunderlich ist zunächst, dass die Regierung in Schweden die Corona-Maßnahmen massiv lockert, obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in dem Land in einem kritischen Bereich liegt. Dieses Vorgehen begründete Magdalena Andersson, Schwedens Ministerpräsidentin, mit dem milderen Krankheitsverlauf der Omikron-Variante und der damit einhergehenden stabilen Hospitalisierungsrate. Dafür setzt die hiesige Regierung auf hohe Impfquoten und eine gute Aufklärung von Ungeimpften.
Einreiseregelungen für Schweden ändern sich vorerst nicht
Für eine Reise nach Schweden gelten weiterhin die am 21. Januar angepassten Einreiseregelungen. Diese sagen, dass die Einreise mit dem Corona-Zertifikat der EU gestattet ist. Reisende müssen also einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis erbringen. Der Negativtest darf maximal drei Tage alt sein.